Unsere Leistungen im Bereich Pflichtteil und Enterbung.
Pflichtteilsfragen erfordern Fingerspitzengefühl und rechtliche Klarheit – wir entwickeln individuelle Strategien, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.
Pflichtteilsanspruch durchsetzen oder abwehren
Der Pflichtteil garantiert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe. Wir unterstützen Pflichtteilsberechtigte bei der Ermittlung und Durchsetzung ihrer Ansprüche – ebenso wie Erben bei der rechtlichen Abwehr oder Reduzierung von Forderungen.
Kommt es zu Konflikten, vertreten wir Sie konsequent außergerichtlich und vor Gericht. Mit fundierter Rechtskenntnis und strategischer Verhandlungsführung sorgen wir für zügige, rechtssichere und kostenschonende Lösungen.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können Pflichtteilsansprüche verändern. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang solche Zuwendungen angerechnet werden können, setzen gegebenenfalls Ergänzungsansprüche durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Dafür erstellen wir eine vollständige Vermögensaufstellung und liefern rechtlich belastbare Bewertungen.
Enterbung rechtssicher gestalten
Eine Enterbung muss formwirksam erfolgen und klare Gründe enthalten, um rechtlich wirksam zu sein. Wir beraten Sie bei der Auswahl zulässiger Enterbungsgründe, formulieren eindeutige Regelungen und verhindern so spätere Anfechtungen. Ihr Wille bleibt dadurch verbindlich und geschützt.
Pflichtteilsverzicht
Ein Pflichtteilsverzicht schafft bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse. Wir entwerfen und verhandeln rechtssichere Verzichtsverträge, die alle Beteiligten rechtlich absichern und potenzielle Streitigkeiten vermeiden.
