Unsere Leistungen im Bereich Internationales Erbrecht.

Ob grenzüberschreitender Nachlass, Auslandsvermögen oder internationale Zuständigkeit – wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung erbrechtlicher Angelegenheiten mit Auslandsbezug.

Ob Auslandsimmobilie, Wohnsitz im Ausland oder internationale Familienverhältnisse, wir prüfen, welches nationale Erbrecht gilt, und entwickeln Lösungen, die grenzüberschreitend Bestand haben und Rechtsunsicherheit vermeiden.

Mit einer gezielten Rechtswahl im Testament oder Erbvertrag können Sie bestimmen, welches nationale Erbrecht im Todesfall Anwendung findet. Wir erstellen rechtssichere Klauseln und beraten Sie zu relevanten steuerlichen Auswirkungen im In- und Ausland.

Wir prüfen, welches nationale Recht anwendbar ist und welches Gericht zuständig ist unter Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung und relevanter internationales Abkommen. So verhindern wir Zuständigkeitskonflikte und widersprüchliche Entscheidungen.

Die EU-Erbrechtsverordnung hat entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen mit Auslandsbezug. Wir berücksichtigen diese Regelungen bereits in der Nachlassplanung, um klare Zuständigkeiten und Rechtssicherheit zu schaffen.