Unsere Leistungen für Erbauseinandersetzung.

Wir begleiten Erbengemeinschaften bei der Aufteilung von Immobilien, Unternehmensanteilen und Geldvermögen – transparent und rechtssicher.

Miterben haben gemeinsame Rechte am Nachlass, sind aber auch zur Mitwirkung und Verwaltung verpflichtet. Wir klären Ihre Position, beraten zu Handlungsmöglichkeiten und schaffen klare Vereinbarungen, um Blockaden oder Fehlentscheidungen zu vermeiden. So behalten Sie die Kontrolle über Ihren Anteil.

Der Erbschein weist Ihre Erbenstellung nach und ist oft Voraussetzung für den Zugriff auf Nachlasswerte, insbesondere bei Immobilienvermögen. Wir übernehmen die Beantragung, sorgen für die korrekte Darstellung Ihrer Rechte und vermeiden Verzögerungen durch formale Fehler.

Die Aufteilung des Nachlasses erfordert oft Fingerspitzengefühl und präzise rechtliche Gestaltung. Wir entwerfen Auseinandersetzungsverträge, Abschichtungsvereinbarungen und setzen Vereinbarungen durch, um eine gerechte und abschließende Lösung zu erreichen.

Kommt es zum Streit, vertreten wir Sie vor Gericht – vom einfachen Anspruchsverfahren bis zur Teilungsversteigerung von Immobilien und komplexen Auseinandersetzungsprozessen. Dabei verfolgen wir eine klare Strategie, um Ihre Interessen effizient durchzusetzen.